Die nachstehenden Regelungen sind seit dem 01. Januar 2002 in Kraft und ersetzen die bisher bei den VDH- Vereinen / Verbänden gültigen Bestimmungen.
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und
Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der
Vorführung und Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben.
Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer
haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.
Abweichend hierzu gilt, dass bei der BHA / VT die Überprüfung der
Schussgleichgültigkeit ersatzlos entfällt. Diese Prüfungsart berechtigt
daher auch nur, den so geprüften Hund später in der Sparte Agility
vorzuführen.
Zur Vorführung in den Sparten FH, VPG und IPO ist der Nachweis der BH /
VT erforderlich. Abnahmeberechtigt für die BH / VT und die BHA / VT
sind ausschließlich VDH- Leistungsrichter, die auf einer Richterliste
eines AZG – Mitgliedsvereines stehen.
Die BHA / VT darf auch von VDH – Agility – Leistungsrichtern abgenommen
werden. Das Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden
Leistungsnachweis zu vermerken.
BH – Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG ( VDH –
Fachausschuss VPG / Agility ) angehörenden Verein / Verband abgelegt
wurden.
Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der
Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur
durchzuführen, wenn der ausrichtende VDH – Mitgliedsverband
Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsvereine sind an diese
Rahmenbestimmungen gebunden.
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH – Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des VDH bereits erfolgreich abgelegt haben.
Oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.
Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH – Begleithundeprüfung starten
und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben
sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen
Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem
Hund im praktischen Teil überprüft werden.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.
Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.
Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können, müssen mindestens 4
Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundeprüfung mit
anderen Sparten kombiniert so haben mindestens 4 Teilnehmer ( Z.B. VPG,
BH, RH ) an den Start zu gehen.
Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen
Leistungsrichter ( LR ) variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet
sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30
nicht überschreiten darf. (Begleithundeprüfung mit der Abnahme der
schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne die
theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen).
Vor der Zulassung zur BH – Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und / oder Chip – Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung.
Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten
Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen,
sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch
wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im weiteren
Verlauf der Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund
von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk – „
Unbefangenheitsprobe / Verhaltenstest nicht bestanden „ –
eintragen.
Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen. Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „ Bestanden“ oder „ Nicht bestanden“ vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden.
Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der
Zucht-, Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes
des VDH. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfall an keine
Frist gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der
Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.
Der Veranstaltungsleiter ist für die Gewährung von Ordnung und Sicherheit auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich.
Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und
Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden. Grobe
Verstöße des HF gegen diese Rahmenbestimmungen, gegen die PO, gegen die
Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum
Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Der LR hat in diesen Fällen an die zuständigen Verbands-/
Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird von den
Beteiligten eine Stellungnahme angefordert, die dann zu Beschluss über
eine Disziplinarstrafe führen kann. Ein Ausschluss einer Person aus de
jeweiligen Verein / Verband kann in der jeweiligen Dachorganen
publiziert werden.
Das Urteil des LR ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann
die Verweisung vom Hundesportgelände und evtl. weitere
Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen,
sondern auf Regelverstöße des LR beziehen, ist eine Beschwerde möglich.
Diese Beschwerde ist in schriftlicher Form bei zuständigen Verband /
Verein einzureichen.
Sie kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muss
von dem Beschwerdeführer, dem 1. Vorsitzenden und einem weiteren Zeugen
unterschrieben sein.
Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung
vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich
kein Anspruch auf Revidierung des Leistungsrichter-Urteils ab.
Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise.
Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund
sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten
Schulterblatt in Kniehöhe.
Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal
erlaubt. In der Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher
Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung
der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden
Übung verwendet werden.
Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt
Punktabzug.
Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht
gestattet.
Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht
korrekt ausführen, so hat er dies vor Beginn der Prüfung dem LR
mitzuteilen.
Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite
des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt
werden.
Der LR gibt die Anweisungen zu Beginn einer Übung. Alles Weitere, wie
Wendungen, Halt, Wechsel der Gangarten usw. wird ohne Anweisung des LR
ausgeführt.
Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu
erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach
kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob
und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand ( ca. 3 Sekunden )
einzuhalten.
Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.
Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des
gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt
ein, dass der Hund entweder auch ständig das Halsband oder alternativ
das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und
auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit
Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder
deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen
Schnallungen.
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten
handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF
auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf
Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritte
geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und
nach 10 bis 15 Schritten den Laufschritt und den langsamen Schritt zu
zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind
dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung
auszuführen.
Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken
Seite des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen.
Die Kehrtwendungen sind vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen
„Fuß“ gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne
Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung
nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden
Hund herantreten.
Die Führleine soll während des Führen in der linken Hand gehalten
werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit
seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat
in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich
durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches
Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen
sind fehlerhaft.
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der
Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen.
Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts ( z.B. in
Form einer 8 ) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je
Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es
freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist
nach Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung
erlaubt.
Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss
aber jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der
Hund hinten um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als
Linkswendung ( Hund bleibt an der linken Seite des Hundeführers *
Anmerkung sog. FCI-Wendung ) zeigen.
Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der
HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die
Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit
seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort
mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF
kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der
Festlegungen zu Übung 1.
Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Geraden
und bei der Übung „Ablegen unter Ablenkung„.
Es werden zwei Schüsse Kaliber 6mm in einem Zeitabstand von 5 Sekunden
abgegeben.
Der 1. Schuss hat in einer Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen.
Zeigt sich der Hund nicht neutral, steht aber noch im Gehorsam des HF,
so ist dies bedingt fehlerhaft. Kann der HF den Hund nicht in das
normale, erwünschte Verhalten zurückbringen, so scheidet der Hund aus
der Prüfung aus.
Volle Punktzahl kann nur ein Hund erhalten, der sich gegenüber allen
Geräuschen neutral verhält.
In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die Neutralität gegenüber
dem Schuss in der Art festzustellen, dass er den HF auffordert den Hund
anzuleinen.
In einer Entfernung von ca. 15 Schritten werden durch den LR erneut
Schüsse abgegeben, wobei der Hund an durchhängender Leine zu stehen
hat.
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden
Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das
Hörzeichen „Sitz“ schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart
unterbricht oder sich umsieht.
Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort
zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem
Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.
Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder stehen bleibt, so werden
hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das
Hörzeichen „Fuß“ geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der
Hund auf das Hörzeichen „Platz“ schnell hinzulegen.
Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzusehen geht der
HF noch 30 Schritte in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu
seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der
HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat der sich
Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen.
Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen.
Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei
heran, so werden bis zu 5 Punkte abgezogen.
Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF
seinen Hund an einen vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab
und zwar ohne die Führleine oder sonst irgendeinen Gegenstand bei ihm
zu belassen.
Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum
Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig
liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte
Seite des Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem
Hörzeichen „ Sitz“ in die Grundstellung.
Sitzt , steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine
Teilbewertung, entfernt er sich mehr als seine eigene Körperlänge vom
Platz, ist die Übung nicht bestanden.
Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind
fehlerhaft.
Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Ein Hund, der bei den Übungen 1-5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte)
erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus.
Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen
Verkehrsraum ( Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden.
Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer
Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen
dürfen nicht durch die Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt
werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teils B nicht vergeben. Für
das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den
sich im Verkehr / Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.
Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch
den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Der LR ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen
zu wiederholen bzw. zu variieren.
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit seinem angeleiten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an loser hängender
Leine – mit der Schulter in Kniehöhe des HF - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig
zu verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (
Auftragsperson ) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und
unbeeindruckt zu zeigen.
HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von
mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit
Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung des HF neben ihm zu
sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung
ruhig zu verhalten.
Der angeleinte Hund geht mit dem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt dem HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu
zeigen.
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen.
Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die
Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft
gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu
liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und
allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen.
Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw.
entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft,
dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder
Platzposition bringt.
Statt Jogger können auch ein oder zwei Inline-Skater Hund und
Hundeführer überholen und ihnen wieder entgegenkommen.
Bei Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „ Fuß“ wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platz-Position bringen.
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht, in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant ( Auftragsperson ) mit
einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf
Schritten am Prüfungshund vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers
ruhig zu verhalten. Den vorbeigeführten Hund ( keinen Raufer verwenden!
) hat er ohne Angriffshandlung ( starkes Zerren an der Leine,
andauerndes Bellen ) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der
Hund wieder abgeholt.
Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführt oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.
Quelle teilweise Internet / teilweise Unterlagen